Patienten, die gesetzlich versichert und zusätzlich privat zusatzversichert sind, sollten zunächst aus Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie Ihre Bedingungen gestaltet sind. Obwohl Zusatzversicherungen im Bereich Psychotherapie und auch bei Heilpraktikerbehandlung häufig leisten, sind komplizierte Einschränkungen nicht ausgeschlossen. Je nach Versicherer variieren die Leistungen von einer „Erstattung aller Heilpraktikerkosten“, „der Erstattung aller Heilpraktikerkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag“ oder auch einer „Erstattung eines Prozentsatzes der Heilpraktikerkosten bis zu einem Höchstbetrag“.

Daher ist es wichtig, sich vor Therapiebeginn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung für die Psychotherapie beim Heilpraktiker und/oder Kunsttherapeuten von der Krankenzusatzversicherung zu besorgen. Hierfür sind ggf. zunächst entsprechende Unterlagen einzureichen, bei deren Zusammenstellung ich Ihnen gerne behilflich sein werde. Oft müssen zur Beantragung auch Begründung der Therapieform und Diagnose übermittelt werden.

Es ist im Übrigen sinnvoll, eine etwaige Zusatzversicherung frühzeitig abzuschließen, denn die Wartezeit für Psychotherapie beträgt ab Vertragsbeginn etliche Monate.