Privat Krankenversicherte

Privat Versicherten, Beihilfe- und Zusatzversicherten werden die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie erstatttet oder bezuschusst, sofern dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich so geregelt ist. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung genaue Informationen zum Procedere einholen. Die Kostenübernahme ist in der Regel gebunden an die Einhaltung der vorgegebenen Schritte. Es ist wichtig, dass Sie die Zusage zur Kostenübernahme der Therapie VOR Therapiebeginn erhalten haben. Davon ist ein Erstgespräch in der Regel ausgenommen.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen und Informationen erstatten z.B. folgende Kassen die Behandlung von Heilpraktikern für Psychotherapie, sofern diese explizit (also nicht lediglich „Naturmedizin“) in Ihrem Versicherungsvertrag aufgenommen sind:

• Allianz Private Krankenversicherung
• Axa Versicherung
• Barmenia Krankenversicherung (auch im Rahmen von
„Übergangstherapie“)
• Continentale Krankenversicherung
• Debeka
• Münchner Verein Naturmedizin
• Nürnberger Versicherung
• R+V Krankenversicherung
• Signal Iduna

Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei Fragen rund um die Antragsformalitäten.