Therapieeinheiten sind je nach Wunsch oder Notwendigkeit 60 oder 90 Minuten lang. Dies wird selbstverständlich im Vorhinein besprochen, so dass Sie disponieren und auch Ihre Wünsche einbringen können.
Das Honorar richtet sich nach der Dauer der Therapieeinheiten. Nach den ersten Stunden schließen wir, sofern Sie die Behandlung fortsetzen möchten, einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab.
Für Beratungen, d.h. Hilfestellung für Probleme „ohne Krankheitswert“, wie dies im Gesetzestext genannt wird, übernehmen Krankenversicherungen generell keine Kosten.